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Deregulierung
Die Deregulierungspolitik umfasst die Sektoren Finanzen, Handel, Steuern und
Investitionen.
Ihr Ziel ist es, zu einer exportorientierten Handels- und
Industriepolitik überzuleiten, die in- und ausländische
Investitionstätigkeit und Privatwirtschaft anregen sowie die Abhängigkeit
von Auslandshilfen und von den Einnahmen aus der Erdölproduktion reduzieren
soll. Stufenweise soll eine Anpassung an die wettbewerbspolitischen Regeln
der internationalen Wirtschaft erreicht werden.
Die Neuregelungen im Investitionsrecht vom 16. April 1992 führten zu einer
Erleichterung ausländischer Kapitalbeteiligungen bei Unternehmensgründungen
in Indonesien.
Die Maßnahmen des am 10. Juni 1993 verabschiedeten Deregulierungspaketes
führten verschiedene Exportförderungsmaßnahmen ein.
Sie erleichterten die Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Kfz-Teilen, senkten
zahlreiche Importzolltarife sowie nichttarifäre Handelshemmnisse und
öffneten einige der bisher für Ausländer geschlossenen Investitionsbereiche.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen können ausländische (natürliche oder
juristische) Personen ihr Investitionsvorhaben in Form eines Joint Ventures
als PM realisieren. Vorgesehene Rechtsform der PM ist die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung bzw. PT, die durch das neue indonesische GmbH-Gesetz
von 1995 geregelt ist. Danach müssen wenigstens zwei Anteilseigner mit einer
Mindesteinlage von 20 Mio. IDR (Indonesische Ruphia) (1 Euro sind 11.371 IDR
(Stand: 22. Juni 2004)) verantwortlich zeichnen. Darüber hinaus ist eine
5%ige Minimalbeteiligung des indonesischen Partners zu gewährleisten.
Möglich ist aber auch eine Foreign Investment Co. Mit einer 100%igen
ausländischen Beteiligung.
Seit dem 22.11.1991 besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
Deutschland und Indonesien.
Das letzte Abkommen mit der Bundesregierung wurde auf der Asien-Reise im Mai
2003 von Bundeskanzler Schröder geschlossen.
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