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Das Präsidium der EAF e.V. entscheidet über die Aufnahme des Antragstellers als Fördermitglied. Der EAF e.V. stehen Fördermitglieder zur Seite. Sie unterstützen die EAF e.V. in allen Projekten, vertreten die Ziele und die Philosophie der Projekte im jeweiligen Wirkungsbereich, stehen für Konsultationen des Präsidiums zur Verfügung und sind bereit, die EAF e.V. ideell und finanziell zu unterstützen und bei Sponsoring beziehungsweise bei der Akquise von Finanzmitteln behilflich zu sein. Der Mindestbeitrag beläuft sich auf € 200,00 pro Jahr für Privatpersonen (Firmentarife auf Anfrage) und ist jährlich im Voraus zu entrichten. Die Mitgliedschaft kann bis zu drei Monate vor Ende des Mitgliedsjahres ohne Angabe von Gründen beidseitig gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. Das Fördermitglied hat die in der Satzung festgelegten Rechte und Vergünstigungen eines ordentlichen Mitglieds sowie die besonderen Rechte (und Pflichten) eines Fördermitgliedes mit Ausnahme des Stimmrechts der ordentlichen Mitglieder. Der Mitgliedsausweis kann zusätzlich beantragt werden. Die Ausstellung ist für Fördermitglieder kostenfrei. Er verbleibt im Eigentum der EAF e.V. und ist bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückzugeben. Bei missbräuchlicher Verwendung oder Verstoß gegen die Statuten der Vereinigung sowie bei Vorstandsbeschluss aus wichtigem Grund kann er vom Präsidium zurückgefordert werden. In diesem Fall ist er sofort zurückzugeben.
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